Dokument mit einem frühen Siegel von Premierminister Jung Bahadur Kunwar Rana (ca. 1850, noch vor der Reise Jung Bahadurs nach Europa). Das runde Siegel ist das seines Bruders Commander-in-Chief Bam Bahadur Kunwar Rana, Premierminister von Nepal 1856-1857 (Interim durch Rücktritt Jung Bahadurs); das achteckige Siegel ist das von General Jay Bahadur Kunwar Rana.

In diesem wichtigen Dokument gibt Jung Bahadur Anweisungen bezüglich des sich gerade im Ausbau befindlichen Postwesens, welches zu dieser Zeit noch ausschließlich dem König und der Regierung diente. U.a. enthält das Dokument folgende konkreten Anweisungen:

• Das Postamt („Hulak Ghar“) ist stets das Haus, in dem der Postmeister mit seiner Familie wohnt. Sämtliche Mitglieder der Familie - mit Ausnahme der weiblichen - dienen der Post, wobei die Verantwortung bei dem ältesten liegt. Unter dessen Namen wird das Postamt („Hulak Ghar“) betrieben.

• Poststücke, sowohl Briefe als auch Güter, sollen ohne jede Verzögerung unabhängig der Jahreszeit oder der Beschaffenheit des Wegs unverzüglich weiter geleitet werden.

• Einem Postboten soll jede Unterstützung gewährt werden. Wenn er Geld benötigt, soll ihm dies ausgeliehen werde. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

• Dem Postboten ist es streng verboten Privatpost oder Privatgüter zu befördern. Er dient ausschließlich dem „Lal Mohar“ (König) und dem Maharaja
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